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Schweizer Bank vom 21.01.2010
Johannes J. Schraner, 7104 Zeichen
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Systembanken: Brüssel entscheidet
 
Für die staatlichen Beihilfen in der Finanzkrise zahlen die betroffenen Banken in der Europäischen Union einen hohen Preis. Die EU-Wettbewerbshüter zerschlagen nicht nur Unternehmen, sondern gestalten ganze Märkte neu.
 
Die entscheidende Kraft zur strukturellen Bereinigung der Finanzkrise in Europa sind die Wettbewerbshüter der EU-Kommission in Brüssel. Zu diesem Schluss kommt, wer die jüngsten wettbewerbsrechtlichen Entscheide von EU-Kommissarin Nelly Kroes zu den staatlichen Rettungsaktionen genauer analysiert und eine vorläufige Bilanz zieht. Hilfe vom Staat beanspruchten in den Mitgliedstaaten vor allem bisherige Systembanken.

Auf dem Höhepunkt der Krise hatte Kroes staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe in einzelnen Fällen innerhalb von 24 Stunden durchgewinkt. Die konkreten Folgen für den Markt erkennen die geretteten Banken in Umrissen allerdings erst jetzt. Dabei hat EU-Wettbewerbskommissarin Nelly Kroes von Anfang an Klartext gesprochen. Ernst nahmen ihre «Orientierungshilfe zur Bewältigung der aktuellen Bankenkrise» jedoch die wenigsten – bis vor kurzem.
In der entsprechenden Mitteilung der EU-Kommission vom 13. Oktober 2008 (siehe Kasten) hiess es unter anderem, dass «im Anschluss an die staatlichen Beihilfemassnahmen die Umstrukturierung einzelner Finanzinstitute beziehungsweise entsprechende Strukturanpassungsmassnahmen für den Finanzsektor als ganzen vorzusehen sind».
Mittlerweile ist klar, dass die Orientierungshilfe tatsächlich eine Ankündigung mit weitreichenden Folgen war: Das in der Krise sichtbar gewordene Systemrisiko «too big to fail» der betroffenen Banken wird seither in Brüssel eingehend geprüft und mit einer Unterschrift der EU-Kommissarin beziehungsweise ihres Nachfolgers deutlich reduziert. Das grenzüberschreitende Wettbewerbsrecht gehört zu den supranationalen Kernkompetenzen der EU-Kommission.
In der Regel bedeutet das konkret für die Banken die drastische Verkleinerung der Bilanzsumme durch die Abspaltung grösserer Geschäftsfelder und damit ein neues Geschäftsmodell. Im Fall von ING kommt der Entscheid aus Brüssel einer eigentlichen Zerschlagung des niederländischen Allfinanzkonzerns gleich. So soll sich seine Bilanzsumme zunächst um satte 45 Prozent auf noch 760 Milliarden Euro verringern. Der Plan sehe vor, dass ING das Risikoprofil abschwäche, die Komplexität ihrer Transaktionen verringere und unter anderem das Versicherungsgeschäft mittelfristig veräussere, teilt die EU-Kommission mit.
Bereits zurückgezogen hat sich ING aus dem Gemeinschaftsunternehmen Pacific Antai mit dem chinesischen Versicherer China Pacific Insurance Holdings. Qua Kommissionsentscheid entstehen derzeit aber nicht nur völlig neue Banken, sondern auch neue Märkte. «ING wird gemäss einem detaillierten, treuhänderisch kontrollierten Zeitplan die Geschäftseinheiten der Westland Utrecht Hypotheekbank und Interadvies ausgliedern, um für mehr Wettbewerb im niederländischen Privatkundengeschäft zu sorgen», heisst es in der Begründung der Kommission weiter.

Schwerpunkte Benelux, Grossbritannien und Deutschland

Im Weiteren ist es ING vorläufig untersagt, andere Unternehmen zu übernehmen sowie die Preisführerschaft in einem Marktsegment innezuhaben. Auch benötigt die Grossbank eine förmliche Genehmigung der Kommission, um nachrangige Schuldtitel und hybride Kapitalinstrumente zu kündigen beziehungsweise zurückzuzahlen. Diese Verpflichtungen bestehen mindestens drei Jahre lang. Sie sind aufgehoben, wenn der Konzern die staatlichen Beihilfen vollständig zurückbezahlt hat. Im Oktober 2008 hatte der Finanzkonzern von den Niederlanden eine Kapitalspritze von 10 Milliarden Euro erhalten. Davon hat er per Ende 2009 5 Milliarden Euro zurückbezahlt.
Neben ING prüfen die Brüsseler Wettbewerbshüter derzeit insgesamt über 70 weitere Rettungspakete, u. a. für die einst mächtige Royal Bank of Scotland (RBS), Northern Rock, die Lloyds Banking Group, KBC, Dexia und ABN Amro. Neben dem Beneluxraum und Grossbritannien sind ein Schwerpunkt vertiefter Überprüfungen deutsche Banken. So werden insbesondere die Landesbanken Bayern LB, die HSH Nordbank und die Landesbank Baden–Württemberg (LBBW) sowie die Hypo Real Estate qua Kommissionsentscheid zu neuen Unternehmen geformt.
Wie tief die Eingriffe aus Brüssel in den Markt sind, zeigt der wettbewerbsrechtliche Entscheid zur Genehmigung der staatlichen Beihilfen für die LBBW. «Deutsche Landesbanken können die Rentabilitätskriterien der Kommission erfüllen, wenn sie das richtige Geschäftsmodell wählen», stellte EU-Kommissarin Nelly Kroes in der Entscheidbegründung nüchtern fest. Die LBBW werde sich künftig auf die Finanzierung deutscher Mittelstandsunternehmen, das heisst auf ihr regionales Kerngeschäft konzentrieren und ihr riskantes Investmentgeschäft aufgeben. Im Klartext bedeutet das eine Reduzierung der Bilanzsumme um schmerzhafte 40 Prozent auf noch knapp 270 Milliarden Euro.
Die betroffenen Banken akzeptieren die Entscheide aus Brüssel einerseits zähneknirschend. Die Beendigung des Allfinanzkonzeptes sei im Moment wohl der beste Entscheid, heisst es bei ING in Amsterdam diplomatisch. Vertreter einiger deutscher Landesbanken andererseits zeigen sich hinter vorgehaltener Hand nicht unfroh über die Entscheide der EU-Wettbewerbshüter. Angesichts des Dauersiechtums einiger Landesbanken seien schnelle und radikale Entscheide aus Brüssel eine Art Erlösung. «

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Übernahme von EU-Recht gegen Marktzugang

Die Bedingungen zur Genehmigung staatlicher Rettungspakete hat EU-Kommissarin Nelly Kroes in der Mitteilung IP/08/1495 eindeutig formuliert:

• Die Regelungen müssen diskriminierungsfrei angewandt werden, sodass das Funktionieren des Binnenmarktes nicht gestört wird. Im Klartext: Nationales Recht ist nicht relevant, sondern es gilt grenzüberschreitendes EU-Recht. Einzige Rekursinstanz ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
• Der Umfang der staatlichen Stützung ist klar definiert und zeitlich begrenzt.
• Die Rettungspakete enthalten genügend Verhaltensmassregeln für die unterstützten Banken, sodass ein Missbrauch der staatlichen Unterstützung beispielsweise durch Expansion oder aggressive Marktstrategien ausgeschlossen werden kann.

Die Einhaltung dieser Kriterien muss von den Mitgliedstaaten gesichert werden. Überwacht wird die Umsetzung von den EU-Wettbewerbshütern. Diskussionen wie in der Schweiz zwischen den Aufsichtsbehörden, der Nationalbank und der Landesregierung über die Konsequenzen aus der Rettung der UBS gibt es in der EU nicht, weil dort das Brüsseler Wettbewerbsrecht gilt. Seine volle Übernahme durch die Schweiz wäre die Bedingung für den Abschluss eines bilateralen Dienstleistungsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Nur ein solches Abkommen wiederum, das innerhalb der Bilateralen II schon einmal erwogen wurde, würde Schweizer Banken den vollen Marktzugang in den EU-Raum - also zum Beispiel in Deutschland - ermöglichen. Angesichts der neuen internationalen Standards von Transparenz und Informationsaustausch wäre ein ungehinderter Marktzugang der Schweizer Banken in der EU wünschenswert. Denn die reduzierte Bedeutung des Offshore-Geschäftes macht eine strategische Neuausrichtung des Finanzplatzes Schweiz auch auf dieser Ebene zwingend. (

 
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