VERLAGSGRUPPE ARCHIV & SUCHE  BOOKSHOP KONTAKT MEDIADATEN DISCLAIMER
 
ARCHIVSUCHE
Suchbegriff :  Publikation :  Archiv durchsuchen
click
Artikel
Schweizer Bank vom 22.02.2010
Johannes J. Schraner, 7003 Zeichen
Diesen Artikel ausdrucken Artikel
 
Automatischer Informationsaustausch: Luxemburg verhandelt
 
Das Grossherzogtum hat der Revision der EU-Betreibungsrichtlinie 2008/55 zugestimmt und weicht damit das Bankgeheimnis weiter auf. Hinter den Kulissen handelt das Land dafür wichtige Wettbewerbsvorteile aus.
 
In Zeiten der schnellen Veränderungen geht der Blick für das Detail rasch verloren. Das gilt auch für die Entwicklungen zur Neudefinition des Schweizer Bankgeheimnisses. In den Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit gerückt ist die Einführung eines automatischen Informationsaustausches mit dem europäischen Ausland (siehe SB 12/2009). Er galt bisher aus Sicht der Schweizer Banken als operatives Tabu und war deshalb nicht verhandelbar. Dass dies – ohne Mitwirkung der Schweiz – schon längstens passiert, zeigt ein bisher unbesehenes Detail der Tagung der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) vom 19. Januar in Brüssel.

Die Kassenwarte aus den 27 Mitgliedstaaten verhandelten bei dieser Gelegenheit die Neufassung der Betreibungsrichtlinie 2008/55/EC. Sie ist eine von insgesamt fünf Richtlinien gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht in Europa. Im Mittelpunkt stand auch in diesem Fall die allgemeine Einführung des Prinzips des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches zwischen Steuerämtern und Banken. Luxemburg und Österreich stemmen sich bisher mit allen Mitteln dagegen. Weil in Steuerfragen nach wie vor die Einstimmigkeit gilt, haben die beiden Länder de facto ein Vetorecht.
Zur Überraschung fast aller haben sie an diesem Ecofin indes davon nicht mehr Gebrauch und die Verabschiedung der revidierten Betreibungsrichtlinie plötzlich möglich gemacht. «Der Richtlinienentwurf soll das System der gegenseitigen Unterstützung verbessern. Das schliesst in Bezug auf Informationen bei Banken und anderen Finanzinstituten flexiblere Bedingungen für Amts- und Rechtshilfe im Sinne des spontanen Informationsaustausches (spontaneous exchange of information) ein», heisst es in der nachmaligen Mitteilung 5526/10 des EU-Rates.
Die bisher von Luxemburg mit Zähnen und Klauen verteidigte Definition des Informationsaustausches ist mit den Worten «exchange of information on request», also auf spezifische Anfrage gemäss OECD-Standard formuliert. Der automatische Informationsaustausch andererseits wird gemäss Kapitel 2, Artikel 9 der Zinsbesteuerungsdirektive 2003/48 EC als «automatic exchange of information» bezeichnet. Die Zinsrichtlinie gehört im Übrigen ebenfalls zum sogenannten Steuerpaket, das derzeit in der EU verhandelt wird.
«Der spontane Informationsaustausch ist eine von vielen möglichen Formen des automatischen Austausches», heisst es aus Kreisen der EU-Kommission in Brüssel lapidar.
Damit ist der Dammbruch de facto zur Neudefinition des Bankgeheimnisses in Europa eingeleitet. Aber warum macht Luxemburg ihn möglich? Wer Europa kennt, weiss, dass es dort kein Geben ohne gleichwertiges Nehmen gibt. Tatsächlich verlangt Luxemburg für die Preisgabe des Bankkundengeheimnisses für ausländische Kunden einiges. Wie die «Schweizer Bank» in Erfahrung bringen konnte, verhandelt Luxemburg seit Anfang Jahr darüber direkt mit dem derzeitigen spanischen EU-Vorsitz.

Optimale Bedingungen für Fonds

Die Gegenforderungen Luxemburgs zur vollen Akzeptanz des automatischen Informationsaustausches sind happig: Zum einen verlangt das Grossherzogtum, dass ihn wichtige Drittländer wie die Schweiz ebenfalls einführen. Dies unter anderem via einer Revision der bestehenden bilateralen Zinsbesteuerungs- und Betrugsabkommen. Zum anderen handelt Luxemburg derzeit hinter den Kulissen günstige Ausnahmeregelungen für die künftige Regulierung von Alternative Investmentfonds (AIF) aus. Dazu zählen Hedge Funds und private Beteiligungsgesellschaften, aber auch Immobilien- und Rohstofffonds.
Ein Knackpunkt im Ringen zwischen Luxemburg und dem EU-Vorsitz Spanien ist unter anderem der europäische Pass für AIF-Fondsmanager (siehe Kasten). Voraussetzung zur entsprechenden Zertifizierung soll sein, dass die Länder, in denen die Fonds domiziliert sind, über einen von der EU-Kommission als äquivalent anerkannten Steuer- und Rechtsrahmen verfügen. Konkret fordert Luxemburg für sich längere Übergangsfristen und erleichterte Zulassungsbedingungen für den gesamteuropäischen Markt.
Luxemburg arbeitet mit Hochdruck an der Schaffung einer neuen Geschäftsgrundlage für die Zeit nach der Abschaffung des Bankgeheimnisses. Zu den Säulen des Finanzzentrums zähle und werde immer die Vermögensverwaltung zählen, erklärte in einem Interview vor kurzem der Luxemburger Finanzminister Luc Frieden. Und zur Vermögensverwaltung gehöre auch die Fondsbranche. «Die internationale Dimension im Produktevertrieb, kombiniert mit einer guten Kommunikationsstrategie, muss vertieft werden», so Frieden.

Asien und Lateinamerika im Blick

Die globalisierte Welt verlange, dass sich Luxemburg auf Asien, die Golfstaaten und Lateinamerika fokussiere. Bisher habe man sich möglicherweise zu sehr auf den europäischen Markt beschränkt. Dass Frieden die Zukunft des Finanzplatzes mitnichten dem Zufall überlassen will, zeigt die für Februar geplante Gründung des Haut comités de la place financière.
In der Strategiegruppe werden die Verbandsspitzen des Finanzplatzes unter dem Vorsitz von Luc Frieden die wichtigsten Entscheide für die Neupositionierung von Luxemburg fällen. Darin eingeschlossen ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die dem Grossherzogtum erlauben, zum Hub für den globalen Vertrieb von Fondsprodukten zu werden. Luxemburg biete seinen internationalen Kunden Stabilität und Sicherheit, führte Frieden weiter aus. Sein Land sei sowohl Mitglied der EU als auch des Schengenraumes. Für die Schweiz und Grossbritannien treffe dies nicht zu. «

------

Fondsstandort Luxemburg
Der Finanzsektor machte 2008 fast einen Viertel des Luxemburger Bruttoinlandprodukts aus. Derzeit sind im Grossherzogtum knapp 3400 Fonds mit einem Gesamtvolumen von über 1,7 Billionen Euro registriert. Das entspricht 26 Prozent der in Europa angelegten Summe. Luxemburg ist vor Frankreich, Grossbritannien und Irland der wichtigste Fondsstandort in Europa. Seine grössten Fondsadministratoren sind J. P. Morgan, Dexia und UBS Fund Services. Ende November 2009 waren im EU-Gründungsland 148 Banken registriert. Davon sind 45 Ableger deutscher Institute. (jjs)

------

Umstrittene Fonds-Regulierung

Im April 2009 hat EU-Binnenmarkt-Kommissar Charles McCreevy nach langem Zögern einen Richtlinienentwurf zur Regulierung der «Verwalter alternativer Investmentfonds» vorgelegt. Der im Zuge der Finanzkrise hastig fertiggestellte Vorschlag sieht unter anderem die aufsichtsrechtliche Erfassung von Hedge Funds ab einem Volumen von 100 Millionen Euro und Private-Equity-Gesellschaften ab einem Fondsvermögen von 500 Millionen Euro vor. Zudem sollen alle Manager von alternativen Investmentfonds (AIF), die in der EU aktiv sind, unabhängig von ihrem rechtlichen Sitz, der gesetzlichen Zulassungspflicht und Aufsicht unterliegen. Dem Europäischen Fondsverband gehen die Vorschläge viel zu weit. Dem mitentscheidenden Europäischen Parlament gehen sie zu wenig weit. Mit einem Entscheid ist frühestens Mitte 2010 zu rechnen.

 
Keine Unternehmen zugeordnet.
Zurück
PUBLIKATIONEN