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Schweizer Bank vom 23.08.2012 Johannes J. Schraner, 8133 Zeichen |
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| Extrem gefährlich |
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| Die neuen regulatorischen Anforderungen insbesondere im Offshore-Bereich läuten den Umbau von bisherigen Geschäftsmodellen in Schweizer Banken ein. Die grösste Sprengkraft vor allem für Nicht-Grossbanken hat die absehbare EU-Richtlinie Mifid II. |
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Wie bewältigen Schweizer Banken die derzeitige ?Herausforderung, trotz verdichteter grenzüberschreitender Regulierung auch im Offshore- Geschäft erfolgreich zu bleiben? «Wir bewegen uns im Handlungsdreieck zwischen Anpassung, Profilierung und künftigem Marktzugang», bringt es der Vertreter einer Schweizer Grossbank auf den Punkt. Die kurzfristig heissesten Dossiers seien in dieser Reihenfolge Fatca, Mifid, die bilateralen Abgeltungssteuer-Abkommen, Basel III sowie das für 2014 geplante Finanzdienstleistungsgesetz des Bundes.
Eine Umfrage der «Schweizer Bank» bei verschiedenen Schweizer Instituten förderte Überraschendes zutage. Langfristig sind für ihr Offshore-Geschäft weder die anhaltend lang und breit diskutierten bilateralen Abgeltungssteuerabkommen noch das US- Monstersteuergesetz Fatca noch die neuen Eigenkapitalstandards von Basel III bestimmend – sondern die sogenannte Markets in Financial Instruments Directive (Mifid II) der Europäischen Union. «Mifid hat aufgrund seiner indirekten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Lugano-Abkommen die grössten Konsequenzen auf unsere Offshore-Kundenbeziehungen», erklärt unter anderem Reto Giudicetti von Vontobel. Die Umsetzung der relevanten Anforderungen sei mit einem hohen Aufwand verbunden, was wiederum die Kostenseite belaste ( ).
Tatsächlich hat die Schweiz neben verschiedenen europäischen Vertragsstaaten das revidierte Lugano-Abkommen unterzeichnet. Damit besteht bei Vorliegen eines sogenannten Konsumentenvertrages die Möglichkeit, dass ein Bankkunde unter Umständen in einem Vertragsstaat wie zum Beispiel in Deutschland klagen kann und in der Folge dort ausländisches Recht zur Anwendung bringen kann. Dies trotz anderslautender Regelung zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Gerichtsstand und Rechtswahl Schweiz.
Kern der Vermögensverwaltung betroffen «Mifid wird einen deutlichen Einfluss auf unsere Offshore- Kundenbeziehungen haben», bestätigt Mats Bachmann von der Basler Kantonalbank (BKB). Aufgrund der sich ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen kämen in den nächsten Monaten zahlreiche technische und operationelle Anpassungen auf die Bank zu. Der Compliance-Aufwand werde ebenfalls weiter zunehmen. «Im Rahmen dieser Projekte wird die Frage zu prüfen sein, welche Märkte und Kunden im Rahmen des Offshore-Angebotes inskünftig bedient werden sollen», fügt Bachmann an.
Bei der aktuell laufenden Neudefinition der künftigen Dienstleistungen für Offshore-Kunden komme zudem der konsequenten Umsetzung der Weissgeldstrategie eine wichtige Bedeutung zu. Als Kantonalbank liege der Fokus auf der Kundschaft mit Domizil in der Schweiz. Jedoch würden die Dienstleistungen der BKB auch von Grenzgängern in Anspruch genommen. «Gerade bei den grenznahen Kantonalbanken ist das Anlagegeschäft mit ausländischen Kunden historisch gewachsen und hat dadurch ein gewisse Bedeutung erlangt», gibt Bachmann zu bedenken.
«Die Drittland-Regelung von Mifid trifft die Vermögensverwaltung vor allem von kleineren und mittelgrossen Schweizer Instituten ins Herz und kann für sie extrem gefährlich werden», spitzt der Vertreter einer Grossbank die Herausforderung zu. Mifid sei ein Beispiel, wie die ausländische Regulierung den grenzüberschreitenden Marktzugang von Schweizer Instituten immer mehr erschwere. Die Frage sei, wie gut Mifid technisch und operationell umsetzbar sei. Bisher sei noch vieles offen.
«Die Credit Suisse hat sich früh entschlossen, Mifid-kompatible Prozesse umzusetzen und die Grundsätze von Eignung und Angemessenheit bei der Beratung und Ausführung von Wertschriftentransaktionen anzuwenden», kommentiert Sprecher Hans- Peter Wäfler. Im Beratungsgespräch werde unter anderem festgestellt, ob der Kunde das Risiko einer Transaktion tragen kann und ob sie mit seinen Anlagezielen übereinstimmt.
Die Selbstsicherheit der CS steht allerdings auf nicht allzu festen Füssen. Der Margendruck wird deutlich steigen, wenn innerhalb von Mifid II Retrozessionen verboten werden sollten, heisst es hinter vorgehaltener Hand. Dann müsse jede Bank zusätzliche Beratungsgebühren verlangen. Tatsächlich sind Retros in Grossbritannien und den Niederlanden bereits verboten.
Nationale Alleingänge sind bedrohlich «Es gibt einen Punkt, an dem man gewisse ?Geschäfte unter gewissen regulatorischen ?Bedingungen schlicht nicht mehr erfolgversprechend betreiben kann», stellte CS-Verwaltungsratspräsident Urs Rohner in einem Interview grundsätzlich fest. Entscheidungen von Regulatoren hätten immer Auswirkungen auf die Strategie eines Unternehmens. Neben Mifid zählt Basel III dazu. «Sollten die regulatorischen Herausforderungen über Basel III hinaus verschärft werden und die nationalen Regulatoren eigene Spezialregeln entwickeln, würde das Führen einer global tätigen Universalbank wie der CS noch viel schwieriger», mahnt Rohner.
Auch für die BKB verursacht Basel III auf technischer und fachlicher Ebene in diesem und nächstem Jahr «einen beträchtlichen Umsetzungsaufwand», wie Banksprecher Bachmann weiter ausführt. Dafür verantwortlich seien insbesondere die neuen Eigenmittelvorschriften, die geänderten Bestimmungen zur Liquidität sowie die Einführung einer Leverage Ratio. Mittel- und langfristig stellen Basel III sowie Mifid also die grössten regulatorischen Herausforderungen für Schweizer Banken dar. Kurzfristig sind es die Dossiers Fatca und bilaterale Abgeltungssteuerabkommen. Bemerkenswerten Pragmatismus zeigt bezüglich Fatca die CS: «Die Fatca-Gesetzgebung gilt für alle Finanzinstitute weltweit, weshalb Schweizer Banken keine Wettbewerbsnachteile erfahren», hält Sprecher Wäfler fest. Die CS verfolge die Entwicklung aufmerksam und bereite sich auf die Teilnahme an Fatca vor. Voraussetzung dafür sei indes, dass Konflikte mit nationalen Gesetzen in verschiedenen Ländern gelöst würden.
«Unser Ziel ist es, unseren Kunden in den verschiedenen Buchungszentren weiterhin die gesamte Private-Banking- Dienstleistungspalette anzubieten, einschliesslich direkter und indirekter US-Anlagen», so Wäfler. Mehr Rechtssicherheit muss auch das oberste Ziel von Schweizer Banken im Bezug auf die Regelung der Vergangenheit mit bilateralen Abgeltungssteuerabkommen sein. Mit Hochdruck arbeiten neben den Grossbanken auch die Kantonal- und Privatbanken an der Implementierung. Retail-Banken tun das auch aufgrund ihrer Kundensegmentierung weniger. Die übermedialisierte Frage, ob das Abkommen mit Deutschland 2013 in Kraft treten wird, verdeckt allerdings einen ganz anderen, viel wichtigeren Punkt.
Unklare Strategie des Bundes «Schweizer Banken können nicht eine beliebig hohe Zahl von bilateralen Abgeltungssteuerabkommen umsetzen», warnt der Vertreter einer Grossbank. Die Strategie des Staatssekretariates für Internationale Finanzfragen (SIF) beziehungsweise des Bundesrates vor allem im Bezug auf die so genannten Schwellenländer sei unklar. Die dortige Definition von Rechtssicherheit sei mit der Schweizer Rechtskultur nicht vereinbar und deshalb sei die Umsetzung von bilateralen Abgeltungssteuerabkommen mit diesen Ländern für hiesige Banken nicht möglich.
«Die zunehmende Regulierung dürfte innerhalb der einzelnen Finanzinstitute zu einer Konzentration auf ausgesuchte Zielmärkte führen», beschreibt Reto Giudicetti von Vontobel die generelle Folge der rollenden Regulierungswelle. Bei Vontobel konzentrierten sich bereits heute 90 Prozent der verwalteten Kundenvermögen in den definierten Fokusmärkten der Gruppe. Dazu zählen neben dem Heimmarkt Schweiz die Nachbarmärkte Deutschland und Italien sowie Osteuropa, die USA und ausgewählte Schwellenländer.
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